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Mehrgenerationenpark-Golden
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Regenbogen-Goldenstedt

 

 

 

Aufstellung von LED-Werbetafeln in der Goldenstedter Innenstadt

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Gemeinde Goldenstedt Adresse
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Förderung der LED-Flutlichtanlage im Huntestadion

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Projekt Erneuerung Belüftungsanlage
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  Logo Goldenstedt FINAL Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Gemeinde Goldenstedt! 

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
Ihre Gemeinde Goldenstedt

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Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta vom 22.12.2021 ist in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis 01. Januar 2022 das Abbrennen von sogenanntem „Silvesterfeuerwerk“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne des § 3a Sprengstoffgesetz) an festgelegten Orten im Kreisgebiet verboten.

Im gesamten Kreisgebiet darf auf allen Rathaus- und Marktplätzen, auf allen schulisch genutzten Flächen inklusive der zu den Schulen gehörenden Parkplätze, auf allen Kirchenvorplätzen inklusive der dazugehörigen Parkplätze, auf allen Flächen im Bereich von Kindergärten und Kindertagesstätten sowie auf allen Spielplätzen und in allen Bahnhofs- und Busbahnhofbereichen kein Feuerwerk oder ähnliches abgebrannt werden.

Zusätzlich gibt es weitere Örtlichkeiten in den einzelnen Städten und Gemeinden, an denen dieses Verbot gilt. Welche dies sind, kann in der Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta, die hier als Download bereitsteht, eingesehen werden. In der Gemeinde Goldenstedt gehören der Jacobusplatz in Lutten sowie der Mehrgenerationenpark in Goldenstedt dazu.

In der Zeit vom 31.12.2021, 21.00 Uhr, bis zum 01.01.2022, 07.00 Uhr, ist auf den vorgenannten Flächen auch das Mitführen der benannten pyrotechnischen Gegenstände untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.

Zudem ist, wie bereits beim letztjährigen Jahreswechsel, der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten.