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Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Gemeinde sowie den Rat und die Verwaltung vor. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Sie werden Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. 
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Osterfeuer
Am Osterfest Feuer zu entzünden, ist ein seit Jahrhunderten überlieferter Brauch. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat das Abbrennen von Osterfeuern nicht unter die Regelungen der Pflanzenabfallverordnung gestellt. Brauchtumsfeuer sind somit grundsätzlich erlaubnisfrei, müssen allerdings als Brauchtumsfeuer in öffentlicher Veranstaltung oder in einer größeren Gemeinschaft veranstaltet werden. Nicht jeder darf sein eigenes Osterfeuer veranstalten. Veranstalter sollen deshalb größere Organisationen wie z. B. die Kirchengemeinde, Vereine, Ortsgemeinschaften und Verbände unterstützen (keine Familienveranstaltung). Private nicht angezeigte Osterfeuer können durchaus als unzulässige Abfallbeseitigung angesehen werden, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Die Gemeindeverwaltung Goldenstedt möchte darum bitten, die traditionellen, großen Osterfeuer zu unterstützen und auf kleine Osterfeuer zu verzichten.

Die Osterfeuer sind bis zum 23.03.2018 bei der Gemeindeverwaltung Goldenstedt (Herrn Hüsing, Tel.: 04444/2009-44, E-Mail: huesing@goldenstedt.de) anzuzeigen. Bei der Anzeige sind die verantwortliche Person, die Telefon-Nr., der Brenntag und der Brennort zu benennen. Das Anmeldeformular steht hier zum Download bereit.

Die Standorte der bisher angemeldeten Osterfeuer stehen hier zum Download bereit. Die Osterfeuer sind öffentlich und können von jedem Interessierten besucht werden.